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Kategorie: Onlinerecht

Zukunft des Glücksspiel-Staatsvertrages: Länder wollen zwei alternative Änderungsstaatsverträge vorlegen

Auf dem Treffen der Regierungschefs der Länder am Donnerstag und Freitag letzter Woche haben die Länder eine Überarbeitung des derzeitigen Glücksspiel-Staatsvertrages beschlossen. Diese Aktualisierung ist notwendig, weil der<link record:tt_news:5668> EuGH Anfang September in mehreren Verfahren das deutsche Glücksspiel-Monopol für rechtswidrig eingestuft hat.

"Die Arbeitsgruppe „Zukunft des Lotteriemonopols" soll nun bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember 2010 in Berlin zwei alternative Entwürfe von Änderungsstaatsverträgen zum Glücksspielstaatsvertrag vorlegen. In einer Alternative soll das Monopol bei Lotterien und Sportwetten weiterentwickelt werden. In einer zweiten Alternative soll das Lotteriemonopol beibehalten und zugleich das Sportwettenangebot konzessioniert geöffnet werden.

Niedersachsen wird gemeinsam mit Hessen, Hamburg, Bayern, Schleswig-Holstein und Sachsen prüfen, ob bei Aufrechterhaltung des Lotteriemonopols mit einer zeitlich befristeten Experimentierklausel Konzessionen für Sportwetten erteilt werden können.

Darüber hinaus sollen die erforderlichen Regelungen im gewerblichen Automatenspiel für das Bundes- wie das Landesrecht sowie die notwendigen Anpassungen der Bundesregelungen für Pferdewetten formuliert werden. Für die landesrechtlichen Regelungen zum gewerblichen Automatenspiel soll geprüft werden, ob sie in den Änderungsstaatsvertrag aufgenommen werden können.

(aus der Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzulei v. 22.10.2010)"

Siehe dazu auch das neue Seminar <link download seminar-mc-bahr-gluecksspielrecht-2010-2011.pdf _self>"Glücksspielrecht im Umbruch" von RA Dr. Bahr zum Glücksspielrecht. Im Fokus der jeweiligen Tagesveranstaltung liegen selbstverständlich die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes von September 2010. Neben RA Dr. Bahr sind als Co-Referenten mit dabei Herr Dirk von den Driesch (Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG) und Herr Shahriar Shahsiah (lottobay GmbH).

 

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