Kann ein Stromanschluss-Nutzer nachweisen, dass nach einem Stromausfall die gespeicherten Daten einer Heizungsanlage gelöscht worden sind, so haftet der Stromanbieter für den Schaden. Sofern die Heizungsanlage für sich genommen nicht tatsächlich beschädigt wurde, besteht ein Anspruch auf den Aufwand, der erforderlich ist, um die verlorenen Daten zu rekonstruieren <link http: www.online-und-recht.de urteile schadensersatz-fuer-rekonstruktion-von-dateien-nach-stromausfall-34-c-124-10-amtsgericht-brandenburg-20110523.html _blank external-link-new-window>(AG Brandenburg, Urt. v. 23.05.2011 - Az.: 34 C 124/10).
Der Kläger war Kunde bei einem Stromanbieter. Aufgrund eines Stromausfalls wurde seine Heizungsanlage beschädigt, so dass bestimmte gespeicherten Daten verloren gegangen waren.
Das AG Brandenburg sprach dem Kläger Schadensersatz in Höhe der Rekonstruktion der Daten zu, da der Stromanbieter eine Vertragsverletzung begangen habe. Einen darüber hinaus gehenden Schaden habe der Beklagte jedoch aufgrund fehlender Eigentumsverletzung nicht zu ersetzen.