Der Fernsehsender RTL darf heimliche Filmaufnahmen in einer Arztpraxis nicht im Fernsehen zeigen, weil sie das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mediziners verletzen, so das LG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile heimliche-filmaufnahmen-von-rtl-in-arztpraxis-unzulaessig-12-o-273-09-landgericht-duesseldorf-20090902.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.09.2009 - Az.: 12 O 273/09). Die Düsseldorfer Richter bestätigen damit eine erst kürzlich erlassene einstweilige Verfügung.
Der TV-Sender RTL hatte heimlich Aufnahmen in Arztpraxen gemacht, um zu überprüfen, ob der Vorwurf stimmt, dass deutsche Ärzte innerhalb weniger Minuten an einen neuen, unbekannten Patienten Psychopharmaka verschreiben.
Die Ausstrahlung sei rechtswidrig, so die Juristen. Es werde massiv in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes eingegriffen. Denn gerade die versteckten Mitschnitte führten zu einem erhöhten Schutzbedarf des Betroffenen.
Zwar sei das gegenständliche Thema ein wichtiger, kontrovers diskutierter Stoff. Dies könne jedoch nicht das Handeln des Fernsehsenders rechtfertigen. Denn es habe ausreichende Möglichkeit gegeben, über die Problematik zu berichten, ohne in die Interessen des Klägers so erheblich einzugreifen. Beispielsweise hätte der Gesprächsverlauf wiedergegeben und das erhaltene Rezept in die Kamera gehalten werden können.