Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen hat mit Urteil vom 15. September 2011 (Aktenzeichen 5 K 558/11) entschieden, dass Heimtierfuttermittel mit dem nationalen Öko-Kennzeichen („Bio-Siegel“) in Verkehr gebracht werden dürfen.

Eine in Bremen ansässige Firma, die Futtermittel und Bedarfsartikel für Heimtiere herstellt, vertreibt sechs ihrer Produkte mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz („Bio-Siegel“). Im April 2011 untersagte der Senator für Wirtschaft und Häfen für fünf Produkte, diese mit Bio-Siegel in den Verkehr zu bringen.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Behörde die Kennzeichnung mit dem nationalen Bio-Siegel nicht untersagen darf, wenn die Produkte die Voraussetzungen der EG-Öko-Verordnung erfüllen. Dies war unstreitig der Fall, da die in Rede stehenden Fut-termittel alle aus dem ökologischen/biologischen Landbau stammen.

Dem Wortlaut des Öko-Kennzeichengesetzes lässt sich nicht entnehmen, dass dieses nur für Lebensmittel – nicht aber für Futtermittel - gilt. Die Untersagung verstößt zu-dem gegen die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltende EG-Öko-Verordnung.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungs-gericht Bremen eingelegt werden. Die Kammer hat zudem die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Quelle: Pressemitteilung des VG Bremen v. 22.09.2011

Rechts-News durch­suchen

15. Juni 2026
Tierschützer müssen nach der Veröffentlichung heimlich gefilmter Schlachthof-Videos Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Gläubiger können Kosten für eine vor Einleitung eines Prozesses eingeholte Schufa-Auskunft nicht als Verzugsschaden ersetzt verlangen.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Das Land Hessen scheitert mit einer Klage auf 5,7 Mio. EUR Schadensersatz gegen den Geschäftspartner eines korrupten Staatsanwalts.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
Die AGG-Klage einer nicht-binären Person ist rechtsmissbräuchlich, wenn die ursprüngliche Bewerbung nur auf eine Entschädigung zielte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen