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Kategorie: Presserecht

LG Hamburg: Herausgeber der Zeitung FAZ muss rassistischen Vergleich nicht akzeptieren

Der Herausgeber der FAZ muss es nicht hinnehmen, dass er als Autor eines Buches, welches sich mit den Gefahren und Folgen des Internet-Gebrauchs beschäftigt, in der Presse kritisiert wird mit den Worten, dass "Leute wie er Juden als die Ursache allen Übels" ausmachen, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile faz-herausgeber-muss-vergleich-mit-judenverfolgung-nicht-hinnehmen-325-o-442-09-landgericht-hamburg-20100302.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 02.03.2010 - Az.: 325 O 442/09).

Der Beklagte, Autor und Betreiber einer Internet-Plattform, kritisierte das Buch des Klägers, der die FAZ herausgab, mit den Worten:

"In einem anderen Zeitalter haben Leute wie er Juden als die Ursache allen Übels ausgemacht."

Die Hamburger Richter stuften dies als rechtswidrig ein.

Nicht die Auseinandersetzung in der Sache stünde bei den Äüßerungen des Beklagten im Vordergrund, sondern vielmehr würde der Kläger persönlich und unverhältnismäßig angegriffen.

Vorliegend werde der Kläger mit denjenigen gleichgestellt, die als Wegbereiter der Judenverfolgung gegolten haben. Der durchschnittliche Leser werde diese Äußerung auf die Nationalsozialisten und die von diesen betriebene Propaganda beziehen. Die Formulierung stelle daher eine Herabsetzung und Schmähung des Klägers dar, welche dieser nicht hinnehmen müsse.

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