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Kategorie: Urheberrecht

LG Hamburg: Hochzeitsfoto zur werbemäßigen Nutzung durch Dritte ohne Einwilligung rechtswidrig

Die unerlaubte Verwendung eines Hochzeitfotos kann einen Schadensersatzanspruch von 5.000,- EUR auslösen, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile werbemaessige-nutzung-eines-fotos-von-einer-trauung-ohne-zustimmung-unzulaessig-324-o-690-09-landgericht-hamburg-20100528.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 28.05.2010 - Az.: 324 O 690/09).

Die Kläger, ein Hochzeitspaar, feierten bei der Beklagten, einer Weinhandlung, ihre Hochzeit. Die Öffentlichkeit war nicht zugelassen, die Festlichkeiten fanden im privaten Rahmen statt.

Die Weinhandlung verwendete die Fotos, auf denen das Brautpaar in den Räumlichkeiten abgelichtet war, ungefragt für eigene Werbezwecke, u.a. auf Messen und in Zeitschriften.

Das Hochzeitspaar klagte daraufhin auf Schadensersatz.

Die Hamburger Richter sprachen den Klägern eine Entschädigung iHv. 5.000,- EUR zu.

Die Verwendung der Bilder sei ohne Erlaubnis und somit rechtswidrig erfolgt. Die Rechtsverletzung sei besonders schwerwiegend, weil eine Trauung ein sehr persönlicher Moment sei. Zudem hätten die Kläger bei ihren Feierlichkeiten bewusst auf die Öffentlichkeit verzichtet, dass die Feier in einem rein privaten Rahmen abgehalten werden solle.

Eben dieser besondere Wunsch werde durch die Verwendung der Fotos in der breiten Öffentlichkeit vollkommen missachtet.

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