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Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamburg: Internet-Werbung "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin" bei wirtschaftlicher Verflechtung irreführend

Die Werbeaussage eines Internet-Portals "unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin" ist irreführend, wenn entsprechende wirtschaftliche Verflechtungen bestehen (OLG Hamburg, Urt. v. 07.03.2013 - Az.: 5 U 221/11).

Die Beklagte betrieb ein Internet-Portal, auf dem sie mit der Aussage

"unabhängiges Mobilfunk-Wissens-Magazin in Form einer Community"

warb. Auf der Webseite befand sich auch ein eine Rubrik "Shop". Dort gelangte der User zu den Verkaufsangeboten von Mobilfunk-Anbietern. Darüber hinaus befanden sich auf der Webseite auch zahlreiche Werbebanner von Unternehmen aus diesem Geschäftsbereich. Für diese Form der Werbung erhielt die Beklagte entsprechende Entgelte.

Beworben wurde dabei auch ein Mobilfunk-Unternehmen, das zur Firmengruppe der Beklagten gehörte.

Das OLG Hamburg hat daher die Werbeaussage als irreführend und somit wettbewerbswidrig eingestuft.

Das Wort "unabhängig" werde vom Internet-Nutzer dahingehend verstanden, dass keine wirtschaftliche Verbindung zwischen der Beklagten und den Unternehmen, deren Produkte besprochen wurden, bestehe. Ein "unabhängiges Medium" sei nach diesem Verständnis eine Einrichtung, die sich ausschließlich der zutreffenden Informationsvermittlung und de redlichen Bewertung verpflichtet fühle und sich bei seinen Beiträgen gerade nicht von wirtschaftlichen Rücksichtnahmen leiten lasse. Dazu gehöre es aus Sicht des Publikums, dass ein solches Medium in keiner Weise mit den Anbietern der besprochenen Ware wirtschaftlich kooperiere.

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