Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Irreführende Werbeaussage "zu verwenden wie Creme fraiche"

Die Werbeaussage "zu verwenden wie Creme fraiche" ist für Mischprodukte aus Milch und pflanzlichen Fetten irreführend (LG Hamburg, Urt. v. 13.07.2018 - Az.: 314 O 425/17).

Die Beklagte gab Produkte zum Kochen und Backen heraus,. Der Rechtsstreit betraf das Produkt "Rama Cremefine", eine Emulsion aus Milch und pflanzlichen Fetten. Auf der Verpackung stand blickfangmäßig in großen Lettern folgende Werbeaussage:

"zu verwenden wie Creme fraiche"

Das LG Hamburg stufte dies als irreführend ein, denn durch die Erklärung werde der Eindruck erweckt, das Produkt sei quasi Creme fraiche. Dies sei jedoch unstreitig nicht der Fall, denn es fehle der entsprechende Sauerrahmanteil.

Beim Verbraucher werde die Erwartung hervorgerufen, dass die Ware die gleichen Eigenschaften aufweise wie das ihm bekannte Creme fraiche. Genau dies sei aber nicht gegeben, sodass der Kunde in die Irre geführt werden.

Rechts-News durch­suchen

16. Januar 2025
Sony darf bei Playstation Plus weder Preise noch Leistungen einseitig ändern, da die Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen.
ganzen Text lesen
16. Januar 2025
Eine Kundin erwirkte die Rückzahlung von 1.500,- EUR und die Nichtigkeit eines Fernunterrichtsvertrags, da der Anbieter keine FernUSG-Zulassung hatte.
ganzen Text lesen
15. Januar 2025
Die Werbung für einen isolierten Online-Theorieunterricht für Fahrschüler ist irreführend, da Theorie- und Praxisausbildung eng verzahnt sein müssen…
ganzen Text lesen
10. Januar 2025
Werbung für osteopathische Behandlungen darf nur auf wissenschaftlich gesicherte Aussagen gestützt werden. Irreführende Aussagen sind unzulässig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen