Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Irreführende Werbung durch Hinweis auf abgelaufenes Patent

Bewirbt ein Unternehmen sein Produkt mit dem Hinweis auf Patent (z.B.durch die Angabe "DE-Patent 197 41 XXX.5-09"), handelt es irreführend, wenn das Patent zum Zeitpunkt der Werbung abgelaufen und somit nicht mehr wirksam ist (OLG Düsseldorf, Urt. v. v. 20.12.2018 - Az.: I-2 U 26/18).

Das verklagte Unternehmen bewarb seine Waren mit den Angaben auf ein Patent:

"DE-Patent 197 41 XXX.5-09“

und / oder

"DE-Patent-Nr. 197 41 XXX“

und / oder

"mit einem patentierten Stromabnehmer“

Das Patent bestand in der Vergangenheit, war jedoch in der Zwischenzeit (hier: im Jahr 2007) ausgelaufen.

Das OLG Düsseldorf stufte dies als irreführend ein.

Der Hinweis auf ein bestehendes Patent werde vom Verbraucher dahingehend aufgefasst, dass die Ware gegen Nachahmungen geschützt sei. Der Kunde gehe davon aus, dass das Produkt Neuigkeiten beinhalte und Vorzüge gegenüber anderen, gleichartigen Erzeugnissen anderer Hersteller aufweise, für die ein solches Schutzrecht nicht bestünde.

Das Patent, mit dem beworben werde, müsse daher tatsächlich erteilt und seine Schutzdauer dürfe noch nicht abgelaufen sein. Nach Ablauf der Schutzfrist dürfe deshalb grundsätzlich nicht mehr auf einen Patentschutz hingewiesen werden.

Denn der Verbraucher verstehe die Werbung dahingehend, dass die angebotene Ware aktuell noch durch Patent geschützt sei. Er gehe nicht davon aus, dass die Werbung sich lediglich auf ein Patent beziehe, das irgendwann einmal erteilt worden und das bereits zwischenzeitlich erloschen sei.

Rechts-News durch­suchen

29. September 2026
Wer ein Auto online kauft, kann den Vertrag nicht wegen eines falsch beschrifteten Online-Bestellbuttons rückabwickeln.
ganzen Text lesen
28. September 2026
Wer in vergleichender Werbung ein Testergebnis mit einem klar lesbaren Sternchenhinweis belegt, muss keine Irreführung befürchten, selbst wenn das…
ganzen Text lesen
25. September 2026
Wer die Ergebnisse von Stiftung Warentest mit Affiliate-Links verknüpft, nutzt die bekannte Marke zu Werbezwecken aus und muss mit Unterlassungs- und…
ganzen Text lesen
22. September 2026
Wer Fake-Profile mit fremden Marken und Gesichtern duldet (sog. Scam-Ads), haftet, wenn er trotz Kenntnis nicht schnell genug reagiert.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen