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Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: Kein Umsatzsteuerhinweis in Internet-Angebot nicht zwangsläufig Wettbewerbsverstoß

Das LG Bonn <link http: www.online-und-recht.de urteile fehlender-hinweis-auf-umsatzsteuer-in-online-angebot-nicht-zwingend-wettbewerbswidrig-11-o-92-09-landgericht-bonn-20091222.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.12.2009 - Az.: 11 O 92/09) hat entschieden, dass ein fehlender Umsatzsteuer-Hinweis in einem Online-Angebot nicht automatisch und zwingend wettbewerbswidrig ist.

Die Parteien, Mitbewerber, boten ihre Waren auch online zum Verkauf an. Die Beklagte präsentierte dabei ein Produkt ohne Mehrwertsteuerhinweis. Die Klägerin sah hierin einen Wettbewerbsverstoß und klagte auf Unterlassung.

Zu Unrecht. Die Bonner Richter wiesen die Klage ab.

Der Internetauftritt der Beklagten sei so ausgestaltet, dass sämtliche Preise den Hinweis "ab" enthielten. Dem Adressaten werde dadurch klar, dass der konkrete Endpreis erst später im Rahmen der Kommunikation mit der Beklagten erfahren werden könne. Bei derartigen Abläufen sei es üblich, dass der Kunde erst im späteren Verlauf den Hinweis auf die Umsatzsteuer erhalte.

Am Rande merkte das Gericht an, dass selbst bei Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes der Nachteil für den Kläger kaum so schwerwiegend sein dürfte, dass er die erforderliche Erheblichkeitsgrenze überschreite.

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