Werden Zeitungsartikel für ein neues Werk mittels Collage genutzt, greift das Zitatrecht und es liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, so das OLG Brandenburg <link http: www.online-und-recht.de urteile urheberrechtlich-geschuetzte-zeitungsartikel-duerfen-mittels-collage-veroeffentlicht-werden-6-u-14-10-oberlandesgericht-brandenburg-20101109.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.11.2010 - Az.: 6 U 14/10).
Bei der Klägerin handelte es sich um die Herausgeberin einer lokalen Zeitung. Sie monierte das Vorgehen des Beklagten, der einige der klägerischen Zeitungsartikel in seinem von ihm veröffentlichten Buch in einer Collage zusammengestellt hat. Dabei hat er die Artikel als grafisches Gestaltungsmittel genutzt und zusammen mit anderen Stilelementen verwendet.
Die Brandenburger Richter stuften das Handeln des Beklagten als urheberrechtlich zulässig ein.
Der Beklagte könne sich auf das Zitatrecht berufen. Denn er habe die einzelnen Artikel nicht bloß aneinandergereiht, sondern ein individuelles, neues Werk geschaffen. Durch die Hinzufügung weiterer Stilelemente und die eigene literarische Kommentierung weise die neu entstandene Collage originelle Züge auf und werde durch das Zitatrecht geschützt.