Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

ArbG Köln: "Lindenstraße"-Mitarbeitern scheitern mit Kündigungsschutzklage

Die "Lindenstraße" läuft zwar noch bis Anfang nächsten Jahres im Fernsehen, bereits jetzt beschäftigt deren Ende aber das Arbeitsgericht Köln.

Die Kläger waren jeweils befristet für mehrere Folgen der Serie – zum Teil seit mehr als 20 Jahren – durchgängig bei der Geißendörfer Film- und Fernsehproduktion KG beschäftigt. Nach der Entscheidung des Senders, die Serie einzustellen, kündigte die Arbeitgeberin die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Produktion. Insgesamt elf Mitarbeiter wenden sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.

Die Kündigung sei unwirksam, weil die Arbeitgeberin ihrer Kenntnis nach nächstes Jahr eine andere Serie produzieren werde. Die Befristungen ihres Arbeitsverhältnisses halten sie aufgrund ihrer Anzahl und Dauer für unwirksam.

Die ersten vier zur Entscheidung anstehenden Klagen hatten keinen Erfolg. Das Gericht hielt die Kündigungen aus betrieblichen Gründen für berechtigt und hat die Frage der Wirksamkeit der Befristungen offen gelassen. Da die Produktion der „Lindenstraße“ eingestellt werde, könnten die Kläger von der Beklagten nicht mehr beschäftigt werden.

Dabei komme es nicht darauf an, ob die Arbeitgeberin in Zukunft eine neue Serie produziert. Denn zum einen seien die Arbeitsverträge auf die Produktion der „Lindenstraße“ bezogen. Zum anderen seien zum Zeitpunkt der Kündigung aber auch keine konkreten freien Arbeitsplätze absehbar gewesen.

Urteile vom 14.08.2019 (Aktenzeichen: 2 Ca 2698/19) und vom 18.09.2019 (Aktenzeichen: 2 Ca 2696/19, 2 Ca 2697/19 und 2 Ca 2699/19)

Gegen die Urteile kann Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung des ArbG Köln v. 20.09.2019

Rechts-News durch­suchen

15. Juni 2026
Tierschützer müssen nach der Veröffentlichung heimlich gefilmter Schlachthof-Videos Schadensersatz leisten.
ganzen Text lesen
12. Juni 2026
Gläubiger können Kosten für eine vor Einleitung eines Prozesses eingeholte Schufa-Auskunft nicht als Verzugsschaden ersetzt verlangen.
ganzen Text lesen
02. Juni 2026
Das Land Hessen scheitert mit einer Klage auf 5,7 Mio. EUR Schadensersatz gegen den Geschäftspartner eines korrupten Staatsanwalts.
ganzen Text lesen
01. Juni 2026
Die AGG-Klage einer nicht-binären Person ist rechtsmissbräuchlich, wenn die ursprüngliche Bewerbung nur auf eine Entschädigung zielte.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen