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Kategorie: Onlinerecht

40.000 EUR für einen Tag - was Gina Wild so verlangt: Die Hintergründe

Ein bisschen Spass kann nicht schaden. Dachte sich unsere Mandantin, das <link http: www.gimahhot.de _blank external-link-new-window>Unternehmen Gimahhot, und stellte einen Scherz zum 1. April in ihr Blog ein, wo eine Werbepartnerschaft mit der ehemaligen Erotikdarstellerin Gina Wild, heute unter ihrem bürgerlichen Namen Michaela Schaffrath bekannt, verkündet wurde. Dass an dem nicht war, war für <link http: blog.gimahhot.de april-april-michaela-schaffrath-zieht-gegen-gimahhot-vor-gericht _blank external-link-new-window>jeden ersichtlich. 

Der Aprilspass veranlasste Frau Schaffrath aber zu einer Abmahnung und einer Geldforderung von 40.000,- EUR. Da Gimahhot sich keiner Schuld bewusst ist, lehnt der Betreiber der Online-Shoppingplattform die Zahlung ab. Um doch noch an die 40.000,- EUR zu kommen, hat Michaela Schaffrath nun Klage vor dem LG Hamburg erhoben. Mit der Verteidigung hat Gimahhot die Kanzlei Dr. Bahr beauftragt. 

Rein juristisch betrachtet ist das Verfahren absolutes Neuland. Schließlich hat es eine Geldforderung wegen eines Aprilscherzes noch nicht gegeben ;-)

Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung, dass die Ausnutzung der Bekanntheit einer Person zu Reklamezwecken auch zu Geldforderungen führen kann. Voraussetzung dafür ist aber, dass genau dieser Zweck verfolgt wird. Daran mangelt es aber im vorliegenden Fall, weil Gimahhot überhaupt keine Werbekampagne mit Frau Schaffrath starten wollte. 

Interessant ist auch die verlangte Höhe. Schließlich muss eine alte Frau für 40.000,- EUR (in Worten „vierzigtausend Euro“) lange stricken. Wie Frau Schaffrath auf einen derartig astronomischen Betrag kommt, weiß niemand. Bekannt ist jedoch, dass richtig bekannte Persönlichkeiten (Prominente) für die Verwendung ihres Namens in der Werbung nicht einen Cent vom Gericht zugesprochen bekamen. So etwa <link record:tt_news:1910>Oskar Lafontaine bei der legendären Sixt-Werbung nach seinem Rücktritt als Finanzminister oder <link record:tt_news:2842>Dieter Bohlen, dessen Vorname für die Reklame einer Zigarettenmarke verwendet wurde. 

Gespannt darf man auf den Prozess im Ganzen sein. Besonders interessant wird aber sein, was das LG Hamburg zu dem Urteil aus München sagen wird. <link http: www.sueddeutsche.de muenchen text _blank external-link-new-window>Dort hatte Frau Schaffrath gleichfalls eine utopische Summe von 50.000,- EUR verlangt. Den Streitwert hat das LG München aber mal gleich auf 10.000,- EUR reduziert. 

Vielleicht schließt sich das hanseatische Gericht ja auch in einem anderen Punkt dem LG München an. Dieses hatte damals angeregt, hinsichtlich der Geldhöhe „ein Gutachten einzuholen“.

 

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