Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Schleswig-Holstein: 7,45 EUR-Pauschale für Rücklastschrift bei Mobilfunkvertrag unwirksam

Eine pauschale Rücklastschrift-Gebühr iHv. 7,45 EUR bei einem Mobilfunkvertrag kann nur dann verlangt werden, wenn dies auch ausdrücklich vereinbart wurde (OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 15.10.2015 - Az.: 2 U 3/15).

Der Beklagten war bereits in einem Vorverfahren verboten worden, ein pauschales Rücklastschrift-Entgelt von 10,- EUR zu nehmen <link http: www.dr-bahr.com news _blank external-link-new-window>(OLG Schleswig-Holstein, Urt. v. 26.03.2014 - Az.: 2 U 7/12). Seit dieser damaligen Entscheidung wies die Beklagte weder in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch in Preislisten darauf hin, dass der Kunde im Falle einer nicht eingelösten Lastschrift ein Entgelt zu entrichten hatte.

Auf den entsprechenden Rechnungen der Kunden tauchten jedoch Beträge in Höhe von 7,45 EUR auf, die unter der Rubrik "Sonstige Beträge" mit der Bemerkung "Rücklastschrift, vom Kunden zu vertreten" versehen waren.

Das Gericht wertete dies als rechtswidrige Umgehungshandlung.

Die Beklagte versuche durch die aktuelle Handhabung das zuvor gerichtlich ausgesprochene Verbot zu umgehen. Eine solche Vorgehensweise sei rechtswidrig.

Rechts-News durch­suchen

24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen