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Kategorie: Onlinerecht

LG Bochum: Abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß bei Verwendung von "24 Monaten Garantie" in Online-Angebot

Die Bewerbung der gesetzlichen Gewährleistung mit den Worten "24 Monaten Garantie" ist irreführend und somit wettbewerbswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile online-angebot-mit-24-monaten-garantie-wettbewerbswidrig-i-12-o-167-10-landgericht-bochum-20100903.html _blank external-link-new-window>(LG Bochum, Beschl. v. 03.09.2010 - Az.: I-12 O 167/10).

Zwei Online-Händler aus dem KFZ-Bereich stritten sich. Der Antragsgegner hatte seine Angebote mit der Werbeaussage "Mit 24 Monaten Garantie" beworben, meinte dabei aber die normale gesetzliche Gewährleistung.

Das LG Bochum erließ darauf gegen ihn eine einstweilige Verfügung, weil er den Verbraucher in die Irre führe.


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