Das LG Köln <link http: www.online-und-recht.de urteile bessere-markenrechte-durch-prioritaetsaeltere-marke-81-o-128-09-landgericht-koeln-20090903.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 03.09.2009 - Az.: 81 O 128/09) hat entschieden, dass ein Markeninhaber aufgrund seiner Domain-Nutzung über die besseren Rechte verfügt, wenn der Beginn seines Markenschutz länger zurück liegt und er seitdem unter diesem Zeichen exklusiv Produkte vertreibt.
Die Parteien stritten um die Bezeichnung "Joe Snyder". Der Kläger war Inhaber einer entsprechenden markenrechtlichen Lizenz, die er von einem amerikanischen Unternehmen erworben hatte. Eingetragen wurde die Marke für das Unternehmen im Jahr 2008.
Der Beklagte vertrieb über das Internet Herrenunterwäschen der Marke "Joe Snyder". Seit dem Jahr 2005 besaß er deswegen verschiedenen Domains, die den Namen "Joe Snyder" als Second-Level-Bezeichnung beinhielten. Darüber hinaus war er der exklusive Vertriebspartner des mexikanischen Herstellers "Joe Snyder".
Der Kläger verlangte vom Beklagten, die Domains nicht weiter zu nutzen.
Zu Unrecht wie die Richter des LG Köln nun entschieden.
Denn der Beklagte habe die älteren und damit besseren Markenrechte. Mit Zustimmung des mexikanischen Herstellers nutze der Beklagte mehrere "Joe Snyder"-Domains.
Der Kläger hingegeben habe erst drei Jahre später seine Marke angemeldet bekommen, also deutlich später.
Die langjährige Nutzung der Domains durch den Beklagten führe dazu, dass eine hohe Kennzeichnungskraft an dem Namen "Joe Snyder" bestehe.