Auf Law-Podcasting.de, dem 1. deutschen Anwalts-Audio-Blog, gibt es heute einen Podcast zum Thema <link http: www.law-podcasting.de aenderungen-im-fernabsatzrecht-auswirkungen-auf-den-webhosting-bereich-teil-2 _blank external-link-new-window>"Änderungen im Fernabsatzrecht: Auswirkungen auf den Webhosting-Bereich - Teil 2 ".
Inhalt:
In einem <link http: www.law-podcasting.de aenderungen-im-direktmarketing-das-gesetz-zur-bekaempfung-unerlaubter-telefonwerbung--teil-2 _blank>anderen Podcast haben wir uns bereits mit dem kürzlich umgesetzten Gesetz zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung beschäftigt. Die dort besprochenen Änderungen betrafen weitgehend den Offline-Bereich, vor allem den Telefon-Bereich.
Für den heutigen Podcast haben wir uns nun eine Änderung aufgehoben, die vor allem für den Online-Bereich, insbesondere im Bereich des Webhostings, eine sehr wichtige und vor allem weitreichende Änderung bedeutet.
Aufgrund der Länge ist er in zwei Teile geteilt. Heute hören Sie den zweiten Teil, den <link http: www.law-podcasting.de aenderungen-im-fernabsatzrecht-auswirkungen-auf-den-webhosting-bereich-teil-1 _blank>ersten gab es bereits letzte Woche.
Die Neuregelungen haben gerade für die Internet-Branche erhebliche Auswirkungen. Zur Verdeutlichung nachfolgendes Beispiel:
"Ein Kunde bestellt bei dem Webhoster seiner Wahl eine Domain mit Speicherplatz und eventuell zusätzlichen Features wie Datenbanken und PHP-Nutzung. Kunden mit umfangreicheren Ansprüchen bestellen zudem häufig ganze Server."
Zwar existierte bislang keine gesicherte Rechtsprechung zu diesem Problem, aber in der Praxis - und von den meisten Gerichten akzeptiert - holte sich die überwiegende Anzahl der Provider die ausdrückliche Zustimmung des Kunden durch eine nicht vorselektierte Check-Box ein, dass das Widerrufsrecht erlöschen soll.
Dies hat sich durch die Reform nun geändert.
Wie und in welchem Umfang zeigt der heutige Podcast.