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Kategorie: Wettbewerbsrecht

LG Darmstadt: Apotheken-Gutscheine für verschreibungspflichtige Arzneimittel rechtmäßig

Die Reklame einer Apotheke beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente mit Rabattgutscheinen für eine Drogerie ist rechtlich nicht zu beanstanden, so das LG Darmstadt <link http: www.gluecksspiel-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 12.08.2009 - Az.: 22 O 400/08).

Die Klägerin war Inhaberin einer Apotheke. Bei der Beklagten handelte es sich um eine Drogeriemarktkette. Diese führte mit einer niederländischen Versandapotheke eine Werbemaßnahme durch. Den Kunden der Drogerie wurde durch ein Gutscheinmodell ein Rabatt gewährt, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente bei der niederländischen Apotheke bestellten.

Die Klägerin sah hierin einen Wettbewerbsverstoß.

Diese Ansicht teilten die Darmstädter Richter nicht.

Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass in dem Gutscheinangebot keine übermäßige und unzulässige Anlockwirkung zu sehen sei. Es werde gerade nicht darauf gedrängt, in den Genuss nicht indizierter Arzneimittel zu kommen, um die Einkaufsgutscheine zu erhalten. Denn bei verschreibungspflichtigen Medikamenten läge die Entscheidung über eine Verordnung immer beim Arzt. Auf die Entschließungsfreiheit der Kunden werde daher kein Einfluss genommen.

Das Gutscheinsystem der Apotheke verstoße auch nicht gegen die gesetzliche Preisregelung, weil der Kunde bei der Einlösung des Rezepts wirtschaftlich keine Preisvergünstigung erhalte.

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