Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

VG Braunschweig: "Apotheken-Taler" für rezeptpflichtige Arzneimittel rechtmäßig

Geringwertige Apotheken-Werbegaben wie ein „Apotheken-Taler" im Wert von 50 Cent für rezeptpflichtige Medikamente sind zulässig. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts heute nach einer mündlichen Verhandlung entschieden.

Mit seinem Urteil hat das Gericht eine Verfügung der Apothekerkammer aufgehoben, mit der diese einer in Braunschweig ansässigen Apotheke mit zwei Filialen untersagt hatte, einen „Apotheken-Taler" im Wert von 50 Cent pro Rezept für verschreibungspflichtige und damit preisgebundene Arzneimittel zu gewähren. Die „Taler" können nach dem Konzept des klagenden Apothekers entweder in der ausgebenden Apotheke gegen spätere Prämien oder bei Kooperationspartnern wie z. B. Eisdielen eingetauscht werden.

Die Richterinnen und Richter haben entschieden, dass ein solches Bonusmodell einer Präsenzapotheke zwar gegen die Arzneimittelpreisbindung verstoße. Die Untersagung entspreche aber nicht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sei deshalb ermessensfehlerhaft. Nach dem Heilmittelwerberecht sei ein Barrabatt bei preisgebundenen Arzneimitteln ausnahmslos untersagt, die Gewährung von „geringwertigen Kleinigkeiten" aber zulässig. Das Gericht knüpft damit auch an die auf entsprechende Unterlassungsklagen von Konkurrenten und der Wettbewerbszentrale ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Bei der Ausgabe eines Talers im Wert von 50 Cent pro Rezept handele es sich nach den Wertungen des Heilmittelwerberechts um die zulässige Gewährung einer „geringwertigen Kleinigkeit". Dies habe die Apothekerkammer bei der von ihr zu treffenden Ermessensentscheidung nicht berücksichtigt.

(Aktenzeichen 5 A 34/11)

Quelle: Pressemitteilung des VG Braunschweig v. 23.05.2012

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen