Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Hamm: ARAL-Werbeanzeige wegen fehlender Informationspflichten wettbewerbswidrig

Die ARAL-Werbeanzeige "Die neuen Crossinos!" ist wegen fehlender Informationspflichten wettbewerbswidrig <link http: www.justiz.nrw.de nrwe olgs hamm j2014 _blank external-link-new-window>(OLG Hamm, Urt. v. 27.02.2014 - Az.: 4 U 144/14).

ARAL bewarb in der Zeitschrift "auto motor sport" in Form einer ganzseitigen Werbeanzeige seine Brötchen "Crossinos".

Die obere Hälfte der Werbeanzeige bestand aus einer Abbildung von drei unterschiedlich belegten Baguette-Broten, über denen sich die Schriftzüge "Crossinos – Unsere Genießer-Baguettes“ (links oben auf der Seite) und "www.aral.de" (rechts oben auf der Seite) befanden. Unter der Abbildung befand sich folgender Text: 

"Die neuen Crossinos !
Unsere Besten zum Probierpreis von nur 1,99 €*.
Für alle, die unterwegs nicht irgendwas wollen: Die neuen Crossinos sind da – unsere Genießer-Baguettes. In 6 köstlichen Varianten und nur aus besten Zutaten. Knusprig-lecker, frisch für Sie gemacht und jetzt im März zum einmaligen Probierpreis von nur 1,99 €*.

*unverbindliche Preisempfehlung, nur in teilnehmenden Petit Bistros“

Am unteren linken Seitenrand befand sich der Schriftzug "Petit Bistro – So genießt man bei Aral.“ Am unteren rechten Seitenrand befand sich das Unternehmenssymbol der Beklagten mit dem Schriftzug "ARAL" und darunter die Worte "Alles super."

Das OLG Hamm hat einen Verstoß gegen die Informationspflichten nach <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 __5a.html _blank external-link-new-window>§ 5 a Abs.3 UWG bejaht und die Werbeanzeige als wettbewerbswidrig eingestuft.

Es reiche nicht aus, einfach die Webseite von ARAL anzugeben, sondern es hätte vielmehr weitergehender Informationen über die Identität des anbietenden Unternehmens bedurft. Dies sei jedoch nicht erfolgt, so dass die Beklagte ihren Informationspflichten nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sei.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
26. September 2025
PUMA darf zwei ähnlich gestaltete Schuhdesigns einer Konkurrentin in Deutschland wegen Markenrechtsverletzung verbieten lassen.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen