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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Aufklärender Verkauf-Hinweis kann auch ohne Sternchenhinweis geschehen

Ein aufklärender Verkauf-Hinweis kann auch ohne Sternchenhinweis durch klarstellende Angaben im weiteren Beschreibungstext erfolgen <link http: www.online-und-recht.de urteile aufklaerender-hinweis-kann-auch-ohne-sternchenhinweis-durch-klarstellende-angaben-im-weiteren-beschreibungstext-erfolgen--bundesgerichtshof-20141218 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 18.12.2014 - Az.: I ZR 129/13).

Die Beklagte warb in einem Zeitungsbeilage mit dem Bild eines Schlafzimmers, auf dem ein Doppelbett abgebildet war, auf dem eine Matratze, Decken sowie Kissen lagen. In großer Schrift erfolgte die Aussage "Schlafzimmer komplett".

Ein wenig darunter befand in kleinerer, farblich zurückhaltender Schrift der Hinweis "Ohne Lattenrost, Matratzen... Beimöbel und Deko".

Der BGH lies diesen Hinweis ausreichen.

Erforderlich sei nicht, dass zwingend auf den Ausschluss mittels eines Sternchen hingewiesen werden müsse. Es reiche auch aus, dass die Information im weiteren Fließtext platziert sei.

In jedem Fall sei jedoch ein solcher Text erforderlich, denn - anders als die Vorinstanzen - nahm der BGH ausdrücklich an, dass der BGH aufgrund der Abbildungen davon ausgehe, ein komplettes Bett zu erwerben.

Bei Gegenständen, die wesentlicher Bestandteil des umworbenen Verkaufsgegenstandes seien, gehe der Kunde davon aus, dass diese auch mit verkauft würden. Anders sei dies bei den abgelichteten Deko-Artikeln. Diese seien nicht integraler Bestandteil eines Bettes, so dass der potentielle Käufer auch nicht davon ausgehe, dass sie mit dabei seien.

Im vorliegenden Fall sei ein Schlafzimmer abgelichtet gewesen, verkauft worden sei jedoch nur ein Bettgestell. Matratzen und Lattenrost seien nicht dabei gewesen.

Daher habe der Beklagte zu Recht auf diesen Umstand hinweisen müssen.

Es genüge dabei, dass der Hinweis sich im weiteren Fließtext befinde, wenn er ebenfalls am Blickfang teilnehme. Es reiche nicht aus, den aufklärenden Text irgendwo zu platzieren, sondern die Angaben müssten ebenfalls Teil des Blickfangs sein. Nicht erforderlich sei die Angabe in Form eines Sternchen-Hinweises.

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