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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Begriff "Apotheke pur" mangels Unterscheidungskraft für Pharmaziebereich nicht eintragbar

Das BPatG hat in einer aktuellen Entscheidung <link http: www.online-und-recht.de urteile apotheke-pur-als-marke-fuer-den-gesundheitsbereich-nicht-eintragungsfaehig-30-w-pat-11-06-bundespatentgericht--20090115.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 15.01.2009 - Az.: 30 W (pat) 11/06) festgestellt, dass der Begriff "Apotheke pur" als Marke für den Bereich Pharmazie und Gesundheit nicht eintragungsfähig ist, da ihm die notwendige Unterscheidungskraft fehlt. 

Die Bestandteile "Apotheke" und "pur" würden vom Publikum als "unverfälschte Apotheke" verstanden. Im Zusammenhang mit den hier maßgeblichen Waren werde die Bezeichnung als bloße werbliche Anpreisung gesehen, die sich mit nichts anderem als dem Kerngebiet der Gesundheitsversorgung befasse.

Auch wenn die getrennten Wörter in einer besonderen Schriftart wiedergegeben seien, so könne der Verbraucher darin noch keinen Herkunftsnachweis sehen. Denn einfache grafische Gestaltungen und Verzierzungen, an die sich der Kunde wie auch im vorliegenden Fall durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt habe, fehle die Unterscheidungskraft.

Der Begriffe könne daher für den Bereich Pharmazie und Gesundheit nicht als Marke eingetragen werden.

 

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