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Kategorie: Onlinerecht

BPatG: Begriff „GameDuell“ fehlt für Computer- und Online-Spiele jegliche Unterscheidungskraft

Dem Begriff "GameDuell" fehlt für den Bereich der Computer-, Video- und Online-Spiele jede Unterscheidungskraft, so dass eine Eintragung als Marke nicht möglich ist, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile gameduell-fuer-computer-und-online-spiele-nicht-als-marke-eintragungsfaehig-27-w-pat-26-09-bundespatentgericht--20090330.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 30.03.2009 - Az.: 27 W (pat) 26/09).

Das Wort sei ins Deutsche mit "Spiel-Wettkampf" zu übersetzen. Es handle sich somit um Allgemeinbegriffe, die nicht schutzfähig seien.

Die Anmelderin könne sich auch nicht auf Verkehrsdurchsetzung berufen. Sie habe lediglich dargelegt, dass sie seit 2003 mit 4,2 Millionen angemeldeten Nutzern die größte Spielplattform in Deutschland anbiete. Diese Angabe reiche für die Darlegung einer Verkehrsdurchsetzung nicht aus.

Daher lehnten die Richter eine Eintragungsfähigkeit als Marke ab.

 

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