Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile gemeinsam-reisen-als-marke-fuer-zeitschriften-und-seminare-nicht-eintragungsfaehig-27-w-pat-60-09-bundespatentgericht--20090420.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 20.04.2009 - Az.: 27 W (pat) 60/09) hat entschieden, dass der Begriff "Gemeinsam Reisen" als Marke für die Bereiche Zeitschriften, Bücher und Seminare nicht eintragungsfähig ist, da ihm die notwendige Unterscheidungskraft fehlt.
Der beschreibende Inhalt der Worte stehe im Vordergrund. Ein durchschnittlich informierter Verbraucher werde die Anmeldemarke ohne jedes weitere Nachdenken nur in dem Sinne verstehen, dass hiermit auf die gemeinsame Durchführung einer oder mehrerer Reisen hingewiesen werde.
Daher könne der Begriff nicht als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden.