Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Begriff "Home Company" als Wort-Bild-Marke für Wohnraum-Vermittlung unterscheidungskräftig

Der Begriff "Home Company" für Wohnraum-Vermittlung ist unterscheidungskräftig und somit als Wort-Bild-Marke schutzfähig (OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 08.03.2018 - Az.: 6 U 221/16).

Die Parteien stritten darum, ob die Klägerin sich auf ihre eingetragene Wort-Bild-Marke "Home Company" berufen konnte. Die Marke war für den Bereich der Wohnraum-Vermittlung (u.a. Maklertätigkeiten) eingetragen.

Die Beklagte sah aufgrund des beschreibenden Charakters keine Unterscheidungskraft.

Die Frankfurter Richter bejahten die Schutzfähigkeit des Begriffs in der Kombination als Wort-Bild-Marke. Zwar sei das Kennzeichen stark beschreibend, gleichwohl könne ihm nicht gänzlich ein Schutz verwehrt werden. 

Denn die Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Wortfolgen dürften nicht überspannt werden, so das Gericht. Auch einer für sich genommen eher einfachen Aussage könne nicht von vornherein die Eignung zur Produktidentifikation abgesprochen werden. Indizien für die Eignung, die Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Anbieters von denen anderer zu unterscheiden, könnten die Kürze, die Originalität und die Prägnanz einer Wortfolge sein.

Die Begriffskombination "Home Company" erscheine kurz, prägnant und griffig. Sie sei geeignet, so das OLG Frankfurt a.M., die Vermittlungsleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden.

Dieser Beurteilung stünde auch nicht die Entscheidung "DeutschlandCard" des BGH entgegen. Danach komme einer Sachangabe nicht allein deshalb Unterscheidungskraft zu, weil sie allgemein gehalten und deshalb mit einer gewissen begrifflichen Unbestimmtheit verbunden sei.

Im Streitfall könne von einer bloßen Sachangabe nicht ausgegangen werden. Anders als der Begriff "Mitwohnzentrale", bei dem es sich um eine Gattungsbezeichnung handle, ,könne der Bezeichnung "Home Company" eine gewisse Originalität nicht abgesprochen werden. Außerdem habe sich der Verkehr im Bereich der Immobilienvermittlung an sprechende, also an beschreibende Begriffe angelehnte Bezeichnungen gewöhnt (z.B. "ImmoScout"; "Home Scout").

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen