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BayLDA: Bußgeldverfahren gegen Webseiten-Betreiber wegen Google Analytics, Double Click und Criteo

Wie das Projekt29-Blog berichtet, betreibt das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)  ein Bußgeldverfahren gegen einen Webseiten-Betreiber wegen eines DSGVO-Verstoßes.

Stein des Anstoßes soll die Einbindung von Google Analytics, Double Click  und Criteo sein.

Das BayLDA  vertritt den Standpunkt, dass ein Berufen auf die berechtigten Interessen nach Art. 6 Abs.1 f) DSGVO nicht möglich sei, weil für die Abwägung die konkreten Umstände der Datenverarbeitung bei den Anbietern notwendig sei. Dieses Wissen habe der Webseiten-Betreiber jedoch nicht. 

Nähere Einzelheiten, insbesondere der genaue Stand des Verfahrens, sind bislang nicht bekannt.

Anmerkung von RA Dr. Bahr:
Sollte das BayLDA  tatsächlich Ernst machen und sich die Einbindung von Tracking- und Retargeting-Lösungen vorknöpfen, würde dies zu einer massiven Veränderung der Online-Szene führen.

Die Datenschutzkonferenz - der Zusammenschluss der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder.- hatte bereits im April ein umfangreiches Dokument herausgebracht und dort zahlreiche Tracking-Technologien im Ergebnis für nicht rechtskonform eingestuft, vgl. unsere News v. 10.04.2019.

Folgt man der Ansicht des BayLDA, dann wäre die Einbindung derartiger Technologien aktuell grundsätzlich nicht möglich. Denn sollte der Webseiten-Betreiber sich statt der berechtigten Interessen auf den Rechtfertigungsgrund Einwilligung nach Art. 6 Abs.1 a) DSGVO berufen wollen, würde ihm dies nicht weiterhelfen. Denn die Einwilligung setzt eine informierte Entscheidung des Users voraus. Die kann der Seitenbetreiber aber nach Ansicht des BayLDA  ja gerade nicht geben.

Und spätestens an dieser Stelle beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz. So heißt es in der FAQ des BayLDA:

Frage: "Dürfen Social PlugIns z. B. von Twitter, Facebook, Instagram auf der Website eingebunden werden?"

Antwort: "Ja. Allerdings muss vorher eine Einwilligung des Nutzers eingeholt werden und in der Datenschutzerklärung über den Einsatz informiert werden.  Heise 2-Klicklösung"

Es bleibt unklar, warum bei diesen Tools eine informierte Entscheidung möglich sein soll. Denn bis heute ist unklar, welche Daten genau die einzelnen Anbieter überhaupt erheben und speichern. Hier müsste eigentlich das Gleiche gelten wie bei den Tracking- und Retargeting-Lösungen.

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