Der Begriff "cablefon" hat für den Bereich Telekommunikation, Design und soziale Dienstleistungen die erforderliche Unterscheidungskraft und kann daher als Marke eingetragen werden, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile cablefon-als-marke-fuer-bereich-telekommunikation-design-und-soziale-dienstleistungen-26-w-pat-14-09-bundespatentgericht--20090429.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 29.04.2009 - Az.: 26 W (pat) 14/09).
Zwar werde der durchschnittliche Bürger das Wort ohne weiteres mit "Kabeltelefon" übersetzen, jedoch fehle es an einem unmittelbar beschreibenden Bezug der angemeldeten Marke zu den Dienstleistungen.