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Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Creditsafe Deutschland kann nicht Domain "creditsafe.de" herausverlangen

Creditsafe Deutschland kann nicht Domain "creditsafe.de" herausverlangen <link http: www.online-und-recht.de urteile creditsafe-deutschland-hat-keinen-anspruch-auf-domain-creditsafe-de-oberlandesgericht-hamburg-20150409 _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 09.04.2015 - Az.: 3 U 59/15).

Die Creditsafe Deutschland GmbH verklagte den Domaininhaber von "creditsafe.de", um an die besagte Domain zu gelangen.

Das OLG Hamburg verneinte jedoch im vorliegenden einen solchen Anspruch. Zwar könne sich die Klägerin auf einen ausreichenden Namensschutz berufen. Denn das Firmenschlagwort "Creditsafe" sei im Geschäftsbereich der Wirtschaftsinformationen, Firmenauskünfte und Kreditberichte hinreichend unterscheidungskräftig.

Daher liege grundsätzlich eine Markenverletzung vor. Hier aber sei der Umstand zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung durch die Beklagte die Klägerin noch überhaupt gar nicht existiert habe.

Ein Nichtberechtigter könne in solchen Konstellationen ausnahmsweise auf schützenswerte Belange verweisen, die im Rahmen der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen seien. sind. Dies sei nach ständiger Rechtsprechung u.a. dann der Fall, wenn die Registrierung des Domainnamens durch den Nichtberechtigten nur der erste Schritt im Zuge der für sich genommen rechtlich unbedenklichen Aufnahme einer entsprechenden Benutzung als Unternehmenskennzeichen sei oder wenn das Kennzeichen- oder Namensrecht des Berechtigten – wie hier – erst nach der Registrierung des Domainnamens durch den Domaininhaber entstanden sei.

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