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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Domain-Registrierung durch einen Treuhänder

Eine durch einen Treuhänder registrierte Domain genießt nur dann Prioritätsschutz, wenn für Dritte eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, für wen die Domain tatsächlich gehalten wird <link http: www.online-und-recht.de urteile domain-registrierung-durch-einen-treuhaender-grit-lehmann-de-bundesgerichtshof-20160324 _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 24.03.2016 - Az.: I ZR 185/14).

Es ging um die Domain "grit-lehmann.de". Die Klägerin, die entsprechend hieß, verlangte die Domain vom Beklagten heraus.

Dieser verteidigte sich damit, dass er die Seite treuhänderisch für seine ehemalige Lebensgefährtin halte, die ebenfalls mit bürgerlichem Name so heiße. Sie trage die Kosten und nutze die dazugehörige E-Mail-Adresse "info@grit-lehmann.de".

Bei Aufruf der Domain erschien der Hinweis "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz".

Der BGH stufte die Klage als begründet ein und verneinte damit die Priorität, auf die sich der Treuhänder berief. Werde eine Domain durch einen Treuhänder gehalten, entstehe ein entsprechender Namensschutz nur dann, wenn es für Dritte eine einfache und zuverlässige Möglichkeit bestehe zu überprüfen, für wen die Domain tatsächlich gehalten werde,

An einer solchen Möglichkeit fehle es im vorliegenden Fall. Der Hinweis "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz" sei nicht ausreichend, denn dadurch werde nicht deutlich, dass die Domain treuhänderisch reserviert worden sei.

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