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Kategorie: Onlinerecht

DPMA: Löschung der Marke "Black Friday" beschlossen

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat die Löschung der umstrittenen Wortmarke "Black Friday" beschlossen.

Das Kennzeichen wurde bislang u.a.  benutzt, um Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Schnäppchentag im November eines jeden Jahres auszuprechen.

Das DPMA beruft sich bei seiner Entscheidung auf § 8 Abs.2 Nr.1 MarkenG, wonach Marken, denen jede Unterscheidungskraft fehlt, nicht eintragungsfähig seien. Der Verkehr verstehe den Begriff lediglich als Hinweis auf die jährliche Rabattaktion. Insgesamt hatten 15 Parteien einen Löschungsantrag gestellt.

Die Löschungsentscheidung ist nicht rechtskräftig, die Markeninhaberin kann gegen den Beschluss noch Rechtsmittel einlegen.

Formal ist die Marke somit weiterhin in Kraft, so dass der jeweilige Rechteinhaber Ansprüche aus ihr herleiten kann, wenn er will.

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