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Kategorie: Onlinerecht

BPatG: "easy.TV" als Marke für Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte nicht eintragungsfähig

Der Begriff "easy.TV" ist als Marke für die Bereiche Wiedergabe- und Aufzeichnungsgeräte von Ton, Sprache und Bild sowie Daten nicht eintragungsfähig, da ihm die Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-easy-tv-fuer-aufzeichnungs-und-wiedergabegeraete-26-w-pat-112-09-bundespatentgericht--20100929.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 29.09.2010 - Az.: 26 W (pat) 112/09).

Der Kläger wollte den Begriff "easy.tv" als Marke eintragen. Das DPMA lehnte dies ab.

Die Richter des BPatG bestätigten diese Rechtsansicht.

Die gewünschte Markenanmeldung bestehe aus den zwei Begriffen "easy" und "TV". Diese hätten in der deutschen Sprache und in der Werbung seit langem Einzug gefunden und würden daher ohne weiteres mit "Leicht" und "Fernsehen" übersetzt werden.

Der durchschnittliche Verkehrskreis werde daher in der Übersetzung einen allgemein beschreibenden Begriff erkennen, der keinen Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen beinhalte. Insofern erfülle die Marke nicht die Ursprungsfunktion.

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