Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

OLG Celle: Ein Drittel Abschlag von Hauptsache-Streitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren

Das OLG Celle <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-in-einstweiligem-verfuegungsverfahren-ein-drittel-weniger-als-hauptsache-13-w-95-09-oberlandesgericht-celle-20091204.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 04.12.2009 - Az.: 13 W 95/09) hat entschieden, dass in einstweiligen Verfügungsverfahren aus dem Wettbewerbsrecht der Streitwert grundsätzlich um ein Drittel zu reduzieren ist.

Die Wertbemessung im Verfügungsverfahren sei grundsätzlich niedriger anzusetzen als der Wert der Hauptsache, so die Richter. Dies liege vor allem daran, dass es sich bei der einstweiligen Verfügung lediglich um eine vorläufige Sicherung handle, die nicht auf die endgültige Sicherung des materiell-rechtlichen Anspruchs gerichtet sei.

Insofern sei ein entsprechender Abschlag vom Hauptsache-Streitwert vorzunehmen.

Diese Reduzierung setzen die Celler Juristen grundsätzlich mit 1/3 an. Es sei denn, es lägen besondere Umstände vor, die eine andere Betrachtung begründen könnten.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen