Die Kanzlei Dr. Bahr wünscht allen Lesern einen guten Rutsch und ein frohes Neues Jahr 2010!
LG Berlin: Hyaluron-Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern auf Instagram verboten
LG Karlsruhe: Rumänischer "Doctor medic" darf sich auf Instagram nicht als "Dr. med." bezeichnen = Wettbewerbsverstoß
OLG Hamm: Rabatte durch PENNY-App nicht diskriminierend und somit rechtmäßig
BGH: Gutscheinbedingungen von Netflix sind rechtswidrig