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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Einfach" nicht als Marke für Werbung und Medien geschützt

Der Begriff "Einfach" ist als Marke für die Bereiche Medien, Events und Werbung nicht geschützt. Es ist ein in der Werbung und in der allgemeinen Sprache üblicher Begriff, dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-bezeichnung-einfach-fuer-bereich-werbung-und-medien-29-w-pat-90-10-bundespatentgericht--20110713.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Urt. v. 13.07.2011 - Az.: 29 W (pat) 90/10).

Das Gerichte folgte der Argumentation des Deutschen Patent- und Markenamtes und versagte dem Begriff die Eintragung als Marke. Es sei eine beschreibende Angabe, der jegliche Unterscheidungskraft fehle.

In der deutschen Alltags- und Fachsprache werde die Bezeichnung "Einfach" vielfach verwendet. Auch in der Werbung und in zahlreichen sozialen wie wirtschaftlichen Zusammenhängen sei das Wort gebräuchlich. Aufgrund der nahezu unbegrenzten Verwendbarkeit und Vielfalt in beliebigen Lebensbereichen werde der durchschnittliche Verkäufer keinen betrieblichen herkunftsnachweis erkennen. 

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