Das OLG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile foto-einstellung-bei-facebook-ist-konkludente-einwilligung-auch-fuer-personensuchmaschine-123people-15-u-107-09-oberlandesgericht-koeln-20100209.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 09.02.2010 - Az.: 15 U 107/09) hat entschieden, dass das ungeschützte Einstellen eines Fotos bei Facebook zugleich eine konkludente Einwilligung ist, dass Personen-Suchmaschinen wie "123people" die Bilder verwenden dürfen.
Es handelt sich um die Berufungsentscheidung gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Köln <link http: www.suchmaschinen-und-recht.de urteile personen-suchmaschine-darf-bilder-nicht-ohne-einverstaendnis-veroeffentlichen-28-o-662-08-landgericht-koeln-20090617.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 17.06.2009 - Az.: 28 O 662/08), über das wir in unseren <link record:tt_news:4345>Rechts-News v. 28.09.2009 berichtet hatten.
Der Kläger hat ein Bildnis von sich auf Facebook hochgeladen und für die Allgemeinheit freigegeben. Dieses Foto wurde auch von der Personen-Suchmaschine "123people" als "embedded link" genutzt. Dies sah der Kläger als unzulässig an und klagte auf Unterlassung.
Zu Unrecht wie die das OLG Köln nun entschied.
Durch das Hochladen auf die Socal-Media-Plattform und das Freigeben des Bildes für die Öffentlichkeit habe der Kläger auch zugleich eine konkludente Einwilligung gegeben, dass nicht nur Facebook das Foto verwenden dürfe, sondern auch andere Dritte, wie z.B. die Personen-Suchmaschine "123people".