Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Bremen: Gescheiterte Rufnummern-Portierung ermöglicht außerordentliche Kündigung

Die gescheiterte Portierung einer Rufnummer begründet ein außerordentliches Kündigungsrecht (AG Bremen, Urt. v. 30.08.2012 - Az.: 9 C 173/12).

Die Klägerin, ein Telekommunikationsunternehmen, begehrte die Begleichung offener Verbindungsentgelte. Der Beklagte verweigerte jedoch die Zahlung, weil trotz Antragstellung die Klägerin eine Übernahme der Rufnummer nicht durchgeführt habe.

Ein solches Verhalten berechtige den Kunden zur außerordentlichen Kündigung, so dass er grundsätzlich ab diesem Zeitraum keine Entgelte schulde. Entsprechend Treu und Glauben müsse er jedoch die Leistungen bezahlen, die er in Anspruch genommen habe. Da der Beklagte über das Festnetz diverse Telefonate in das Ausland und in fremde Netze geführt habe, könne er sich nicht gleichzeitig auf das Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts berufen. Denn dies würde ein widersprüchliches und rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellen.

Rechts-News durch­suchen

01. Mai 2026
Die Verbandsklage gegen X wegen Datenschutz scheitert, da mögliche Schäden nur individuell geprüft werden können.
ganzen Text lesen
30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
29. April 2026
Ein TV-Sender betrieb verbotene Schleichwerbung für ein Konzern-Album. Dies ist nicht erlaubt, auch wenn gar keine direkte Bezahlung fließt.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen