Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Hamburg: Grundpreis-Angaben auf eBay

Grundpreis-Angaben auf eBay müssen in unmittelbärer Nähe zum Endreis erfolgen, d.h. "direkt dabei" oder "so nahe wie möglich" (OLG Hamburg, Urt. v. 10.10.2012 - Az.: 5 U 274/11).

Die Parteien stritten über die Grundpreisangaben auf einer Internethandelsplattform. Die Angabe eines Grundpreises fand sich nur im unteren Teil des Angebotes, jedoch nicht neben der Angabe des Endpreises beim "Sofort Kaufen“-Button.

Die Hamburger Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Die Grundpreisangabe müsse in unmittelbarer Nähe des Endpreises erfolgen, d.h. beide Preise müssten auf einen Blick vom Verbraucher wahrgenommen werden können. Eine bloße Erreichbarkeit hingegen reiche nicht aus. Daher seien die gesetzlichen Voraussetzungen nur dann erfüllt, wenn die Grundpreisangabe "direkt dabei" oder "so nahe wie möglich" zum Endpreis positioniert sei.

Denn nur so werde gewährleistet, dass der Verbrauchern eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Warenangebote und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich erhalte.

Rechts-News durch­suchen

24. August 2026
Eine Versandapotheke darf nicht mit "bis zu 20 EUR Zuzahlungen sparen" werben, wenn die meisten Rabatte nur 2,50 EUR betragen.
ganzen Text lesen
18. August 2026
Unternehmen, die Werbe-Mails versenden, müssen im Streitfall die wirksame Einwilligung der Empfänger lückenlos nachweisen können. Andernfalls bleibt…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Wenn ein kostenloser Shuttle beworben wird, muss nicht ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass für Weiterfahrten der volle Fahrpreis gilt, sofern…
ganzen Text lesen
17. August 2026
Gemäß Art. 16 DSA müssen Plattformen es Nutzern leicht machen, rechtswidrige Inhalte zu melden. Ein unklarer Meldebutton („Ein Problem mit diesem…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen