Das bekannte Internet-Portal Seveload haftet erst ab Kenntnis für rechtswidrige Inhalte, die Dritte hochgeladen haben <link http: www.online-und-recht.de urteile sevenload-haftet-fuer-rechtsverletzungen-seiner-user-erst-ab-kenntnis-5-u-9-09-oberlandesgericht-hamburg-20100929.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 29.09.2010 - Az.: 5 U 9/09).
Die Klägerin, ein Musikverlag, ging gegen die bekannte Plattform Sevenload vor, weil dort Dritte urheberrechtswidrige Werke hochgeladen hatten.
Die Richter des OLG Hamburg verneinten den geltend gemachten Anspruch.
Entsprechend den Vorgaben, die der BGH in der <link http: www.online-und-recht.de urteile chefkoch-de-unterliegt-im-urheberrechtsstreit-mit-marions-kochbuch-de-i-zr-166-07-bundesgerichtshof--20091112.html _blank external-link-new-window>"chefkoch.de"-Entscheidung aufgestellt hat, bewerten die Hanseaten das Video-Portal und lehnen eine Verantwortlichkeit vor Kenntnis für fremde Rechtsverletzungen ab.
Sevenload mache sich weder die Inhalte der User zu eigen noch übernehme der Betreiber die Verantwortung nach außen. Im Gegenteil, Sevenload versuche durch zahlreiche Sicherheitsvorkehrungen Rechtsverletzungen zu unterbinden.
Siehe zu Reichweite und Bedeutung des BGH-Urteils "chefkoch.de" unseren Law-Podcast "<link http: www.law-podcasting.de haftung-fuer-fremde-online-inhalte-die-grundlagen-entscheidung-chefkoch-de-des-bundesgerichtshofs _blank external-link-new-window>Haftung für fremde Online-Inhalte: Die Grundlagen-Entscheidung "chefkoch.de" des Bundesgerichtshofs".