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Kategorie: Onlinerecht

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter: Verfahren gegen Facebook wg. Gesichtserkennung eingestellt

Wie der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Prof. Caspar, in einer <link http: www.datenschutz-hamburg.de news detail article _blank external-link-new-window>aktuellen Pressemitteilung informiert, wurde die gegen Facebook im letzten Jahr erfolgte Anordnung wegen der Gesichtserkennung bei Facebook aufgehoben.

Die Gesichtserkennung sei inzwischen europaweit abgeschaltet und die Daten seien auch gelöscht worden. Dies sei von der Hamburger Behörde kontrolliert worden.

Prof. Caspar:

"Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt.  Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. 

Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung."

Auch sei Facebook erläutert worden, dass unverzüglich ein neues Verwaltungsverfahren begonnen würde, wenn die Gesichtserkennung - ohne Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen - zukünftig erneut vorgenommen würde.

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