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Kategorie: Onlinerecht

BPatG: "Heimwerker Europameisterschaft" als Marke für Computerspiele nicht schutzfähig

Die Bezeichnung "Heimwerker Europameisterschaft" ist mangels Unterscheidungskraft nicht als Marke für Computerspiele eintragbar <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-heimwerker-europameisterschaft-fuer-computerspiele-25-w-pat-146-09-bundespatentgericht--20100727.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. . 27.07.2010 - Az.: 25 W (pat) 146/09).

Die Hauptfunktion einer Marke sei darin zu sehen, dass sie auf die Ursprungsidentität hinweise und einen eindeutigen Bezug zum Unternehmen herstelle. Davon sei vorliegend jedoch nicht auszugehen. Vielmehr liege die rein beschreibende Funktion im Vordergrund.

Der durchschnittliche Verbraucher werde keinen Bezug zu dem klägerischen Unternehmen herstellen, weil es sich um eine rein originäre Wortschöpfung handle. Der Begriffsinhalt sei völlig offen. Darüber hinaus sei die Bezeichnung diffus und spekulativ, da es in der Wirklichkeit keine "Heimwerker Europameisterschaft" gebe. Es blieb auch völlig offen, wie diese in Bezug auf die Regeln und den Spielablauf ausgestaltet sein sollten. 

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