Ein Pay-TV-Anbieter darf nicht mit der Aussage "mit den besten Teams” am Bundesliga-Sonntag werben, wenn dies faktisch nicht stimmt (OLG München, Beschl. v. 18.08.2025 - Az.: 29 W 202/25 e).
Zwei Anbieter von kostenpflichtigen Fußball-Streaming-Diensten stritten über eine Werbung für Bundesliga-Sonntagsspiele.
Die Beklagte hatte auf ihrer Website Folgendes behauptet:
“Die Bundesliga-Sonntage bleiben bei …: Mehr Live-Spiele am Sonntag – 79 Spiele pro Saison mit den besten Teams der Bundesliga.”
Das OLG München wertete dies als irreführende Aussage.
Der durchschnittliche Verbraucher verstehe darunter, dass bei den Sonntagsspielen regelmäßig Spitzenmannschaften übertragen würden.
Diese Erwartung könne die Beklagte aber nicht erfüllen.
Grund sei, dass die Beklagte bei der Spielauswahl nur ein nachrangiges Zugriffsrecht habe. Die Kläger habe hingegen Vorrang bei der Auswahl der Top-Spiele.
Damit entstünde beim Zuschauer ein falscher Eindruck. Es werde suggeriert, man sehe am Sonntag gleich häufig Top-Spiele wie an anderen Tagen, was tatsächlich nicht der Fall sei:
"Das widerspricht dem durch die angegriffene Aussage erweckten Eindruck, bei den Sonntagsspielen der Antragsgegnerinnen eine jedenfalls gleichmäßige spielplanartige Chance auf Begegnungen mit Teams aus der Spitzengruppe zu haben.
Eine irgendwie geartete Relativierung, die auf die Möglichkeit der Einflussnahme der Antragstellerin durch ihr vorrangiges Pick-Recht aus dem Rechtepaket (…) verweist, enthält die angegriffene Werbeaussage nicht.
Über die Möglichkeit einer Konkurrentin, die Auswahl des Wochentages – jedenfalls in begrenztem Umfang – nach teambedingtem Zuschauerinteresse zu steuern, wird der angesprochene Verkehr im Unklaren gelassen."