Das Ausrufezeichen von "JOOP!" ist nicht als EU-Marke schutzfähig, da es sich um simples, standardmäßiges Ausrufezeichen handelt, so das Europäische Gericht <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.09.2009 - Az.:: T-75/08 und T-191/08).
Die Richter wiesen die begehrte Markeneintragung aufgrund fehlender Unterscheidungskraft ab. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass es sich bei dem Ausrufezeichen um ein simples Standardschriftbild handle, welches nicht besonders oder auffällig gestaltet sei. Auch der rechteckige Rahmen führe nicht dazu, dass das Ausrufezeichen die notwendige Unterscheidungskraft aufweise.
Es handle sich bei dem Rechteck um ein herkömmliches grafisches Element, dass die Waren wie ein Etikett aussehen lasse. Dies sei üblich in der Branche.