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Kategorie: Markenrecht

BPatG: Kein Markenschutz für Bezeichnung "Young Wild & Sexy"

Für die Bezeichnung "Young Wild & Sexy" besteht kein Markenschutz für den Bereich Unterhaltungsveranstaltungen <link http: www.online-und-recht.de urteile marke-young-wild-sexy-nicht-eintragbar-fuer-bereich-unterhaltungsveranstaltungen-27-w-pat-84-10-bundespatentgericht--20101011.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 11.10.2010 - Az.: 27 W (pat( 84/10).

Die Richter des BPatG lehnten die begehrte Markeneintragung ab. Die Robenträger erklärten, dass die Wortfolge aus einfachsten englischen Wörtern zusammengesetzt sei. Jeder durchschnittliche Kunde werde diese Worte ohne Schwierigkeiten mit "stürmisch, wild, jung und attraktiv" übersetzen können.

Bei dieser Wortfolge handle es sich daher um eine in der Werbung übliche Anpreisung, der kein herkunftsweisender Charakter zukomme. Einen bestimmten Dienstleister werde der angesprochene Verkehrskreis hiermit nicht in Verbindung bringen. Eine Markenanmeldung komme daher für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen nicht in Betracht.

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