Der Begriff "Comfort Fit" ist als Marke für den Bereich Windeln nicht eintragbar, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt <link http: www.online-und-recht.de urteile comfort-fit-als-marke-fuer-bereich-windeln-nicht-eintragbar-25-w-pat-231-09-bundespatentgericht--20100722.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 22.07.2010 - Az.: 25 W (pat) 231/09 ).
Eine Marke habe grundsätzlich die Aufgabe, auf die Ursprungsidentität von Waren und Dienstleistungen hinzuweisen. Dafür sei erforderlich, dass die notwendige Unterscheidungskraft vorliege.
Ein naheliegender, beschreibender Sinngehalt dürfe nicht gegeben sein.
Diese Anforderungen erfülle die Bezeichnung "Comfort Fit" für den angemeldeten Bereich nicht. Der durchschnittliche Verbraucher werde mit "Comfort Fit" Tragekomfort und gute Passform verbinden. Ein Hinweis auf das klägerische Unternehmen bestehe nicht, so dass der Markenschutz hier verwehrt werden müsse.