Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Markenrecht

BPatG: Kein Markenschutz für "Stadtanzeiger Wolfsburg" für Druckereierzeugnisse

Die Bezeichnung "Stadtanzeiger Wolfsburg" ist als Marke nicht für die Bereiche Druckereierzeugnisse, Zeitung und Zeitschriften eintragbar. Es handelt sich um rein beschreibende und übliche Begriffe, die in der Zusammensetzung nicht die erforderliche Unterscheidungskraft erreichen<link http: www.online-und-recht.de urteile stadtanzeiger-wolfsburg-nicht-als-marke-fuer-zeitung-und-zeitschriften-eintragbar-27-w-pat-174-10-bundespatentgericht--20110510.html _blank external-link-new-window> (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011 - Az.: 27 W (pat) 174/10).

Das BPatG folgte der Argumentation des Deutschen Patent- und Markenamtes und erklärte, dass das Wort "Stadtanzeiger" zwar lexikalisch nicht existiere, dennoch im allgemeinen Sprachgebrauch zu finden sei. Auch die geografische Angabe "Wolfsburg" sei rein beschreibend.

Zwar könne es ausnahmsweise vorkommen, dass zwei rein beschreibende Begriffe in der Gesamtbetrachtung ausreichend Unterscheidungskraft erreichten, dies sei aber vorliegend nicht der Fall. Insofern könne der Begriff nicht als Marke geschützt werden.

Rechts-News durch­suchen

21. Oktober 2026
Wenn das Publikum eine Bezeichnung lediglich als sachliche Beschreibung einer Funktion versteht (hier: SMARTPORT), kann für sie kein Markenschutz…
ganzen Text lesen
20. Oktober 2026
Plattformbetreiber, die den Handel mit manipulierten Spielerkonten ermöglichen und dabei fremde Marken nutzen, haften für Urheberrechts- und…
ganzen Text lesen
06. Oktober 2026
Wer einen bekannten Veranstaltungsnamen wie „Super Bowl” als Marke für Lebensmittel schützen lassen will, scheitert, wenn die Verbraucher darin keinen…
ganzen Text lesen
01. Oktober 2026
Wer denselben prägenden Familiennamen wie ein etablierter Wettbewerber verwendet, ohne hinreichend klare Unterscheidungsmerkmale zu schaffen, handelt…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen