Das Wort "Ultragel" ist glatt beschreibend und kann als Marke für den Bereich der Chemie-Artikel nicht eingetragen werden, so das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile ultragel-rein-beschreibend-und-als-marke-fuer-chemie-artikel-nicht-eintragungsfaehig-33-w-pat-18-08-bundespatentgericht--20090609.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 09.06.2009 - Az.: 33 W (pat) 18/08).
Es handle sich bei dem Begriff um eine rein beschreibende Sachangabe, die von dem angesprochenen Verkehrskreis - dessen Auffassung maßgeblich sei - ohne weiteres verständlich sei.
Sowohl der Begriff "Gel" als auch das Wort "Ultra" würden in der deutschen Sprache üblicherweise gebraucht. Gerade auf dem Gebiet der Chemie verstehe der Fachkreis darunter, dass eine Substanz vorliege, die eine Geltextur aufweise.
Das Wort könne daher nicht als Kennzeichen beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen werden.