Das BPatG <link http: www.online-und-recht.de urteile toast-und-snack-ist-fuer-backwaren-rein-beschreibend-25-w-pat-79-09-bundespatentgericht--20091112.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 12.11.2009 - Az.: 25 W (pat) 79/09) hat entschieden, dass die Bezeichnung "Toast & Snack" für den Bereich der Backwaren lediglich beschreibenden Inhalt hat und somit nicht als Marke eintragungsfähig ist.
Der Begriff werde vom Verkehr im Bezug auf die begehrten Waren so verstanden, dass die Waren zum Toasten geeignet seien und als Imbiss verzehrt werden könnten. In der Zusammenstellung beider Begriffe mit dem kaufmännischen Und-Zeichen sei nur eine werbemäßige Herausstellung der Sacheigenschaften, jedoch kein Herkunftshinweis zu sehen.
Damit mangele es dem Begriff an Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren, weshalb er nicht eintragungsfähig sei.