Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Wettbewerbsrecht

BGH: Keine irreführende Werbung durch Sternchen-Hinweis

Der BGH <link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.04.2012 - Az.: I ZR 173/11) hat entschieden, dass die Irreführung einer Werbung dadurch vermieden werden kann, wenn der inserierende Unternehmer einen Sternchen-Hinweis mit aufklärendem Zusatz platziert.

Die Parteien veräußerten beide Computer. Die Beklagte warb dabei mit dem Slogan

"DER BESTE PREIS DER STADT*".

Der Hinweis zu dem Sternchen fand sich oben links auf der Werbeseite und hatte nachfolgenden Text:

"Bester-Preis-der-Stadt-Garantie

Billiger als M. ? Gibt’s nicht! Wenn Sie doch eines unserer Angebote innerhalb von 14 Tagen bei gleicher Leistung günstiger sehen, geben wir Ihnen bar auf die Hand zurück, was Sie zuviel bezahlt haben. Garantiert"

Der BGH entschied, dass diese Platzierung des Sternchens-Zusatzes ausreichend sei. Es sei nicht notwendig, dass ein Hinweis immer in der Fußzeile enthalten sein müsse. Vielmehr könne er auch auf diese Weise positioniert werden. Erforderlich sei lediglich, dass der aufklärende Text mit vom Betrachter wahrgenommen werde.

Rechts-News durch­suchen

30. April 2026
Erneut urteilt das OLG Hamm: Wer ein online gekauftes Auto fast ein Jahr nutzt, kann trotz fehlerhaftem Bestellbutton nicht widerrufen, wenn er die…
ganzen Text lesen
29. April 2026
Die Bezeichnung "Apothea Pure" für Nahrungsergänzungsmittel täuscht wegen Apothekenbezugs und Kreuzsymbol über eine Apothekenherkunft.
ganzen Text lesen
28. April 2026
Ein Arzt darf sich online nur dann als "Arzt für Ästhetische Medizin“ bezeichnen, wenn er Facharzt ist oder klarstellt, dass er keine entsprechende…
ganzen Text lesen
28. April 2026
Unternehmen dürfen Stadiontickets nicht gewerblich weiterverkaufen, sonst verlieren sie den Anspruch auf Lieferung und Rückzahlung.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen