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Kategorie: Markenrecht

BGH: Keine Rechtsverletzung durch Kennzeichen-Nutzung bei rein firmenmäßigem Gebrauch

Wird ein markenrechtlich geschützter Begriff lediglich als Firmenname verwendet, liegt darin noch keine Kennzeichenrechtsverletzung <link http: www.online-und-recht.de urteile ausschliesslicher-kennzeichen-gebrauch-fuer-unternehmen-nicht-rechtswidrig-i-zr-20-10-bundesgerichtshof--20110512.html _blank external-link-new-window>(BGH; Urt. v. 12.05.2011 - Az.: I ZR 20/10).

Der BGH hat noch einmal in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass eine Markenrechtsverletzung dann ausscheidet, wenn der Begriff ausschließlich zur Benennung eines Unternehmens genutzt wird.

Die Klägerin war Inhaberin der Marke "Schaumstoff Lübke".  Die Beklagte firmierte unter "Dieter Lübke Schaumdesign GmbH". Die Klägerin meinte, dadurch würden ihre Markenrechte verletzt.

Dieser Ansicht haben die BGH-Richter eine Absage erteilt.

Werde ein Begriff lediglich zur Bezeichnung der Gesellschaft verwendet, liege darin keine Markenverletzung. Denn das Wort werde nicht zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt.

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