Ein in Deutschland bekannter Medienanwalt muss es hinnehmen, dass auf einer Internetseite über die von ihm geführten, öffentlichen Verfahren berichtet wird und dabei sowohl das Aktenzeichen genannt als auch der Kurzinhalt beschrieben wird <link http: www.online-und-recht.de urteile anwalt-muss-online-bekanntmachung-ueber-seine-gerichtsverfahren-hinnehmen-28-o-300-10-landgericht-koeln-20101013.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 13.10.2010 - Az.: 28 O 300/10).
Der Kläger, ein in Deutschland bekannter Rechtsanwalt, führte seit Jahren zahlreiche Rechtsstreitigkeiten mit dem Beklagten. Hierüber informierte der Beklagte auf seiner Webseite.
Da der Beklagte Aktenzeichen und den Kurzinhalt des Gerichtsverfahrens online wiedergab, sah sich der Kläger in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.
Zu Unrecht wie die Kölner Richter entschieden.
Bei der Wiedergabe der Gerichtsverfahren handle es sich zunächst um wahrheitsgemäße Tatsachenbehauptungen. Darüber hinaus dienten die Äußerungen der Meinungsfreiheit. Der Beklagte beabsichtigte mit seiner Online-Berichterstattung über die Rechtsprechung in Presseangelegenheit kritisch die Allgemeinheit zu informieren.
Da in dem Bericht der Kläger keine Stigmatisierung erfahre und auch sonst keine Prangerwirkung vorliege, sei die Darstellung des Beklagten nicht zu beanstanden.